Immer wieder werden wir gefragt, was man bei einer Auswanderung nach St. Martin bedenken muss. Hier eine Sammlung unserer Beiträge dazu:
Am wichtigsten ist, dass man wissen muss, dass wir hier 2 verschiedene Länder haben und jedes Land seine eigenen Bestimmungen für ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitsgenehmigung haben.
Der Norden der Insel (St. Martin) gehört zu den französischen Überseegebieten, also Frankreich und damit Teil der EU und das andere ist das autonome Land St. Maarten, welches zum Vereinigten Königreich der Niederlande gehört, zu dem auch Holland gehört. Somit NICHT EU!
Als Europäer kann man problemlos auf der franz. Seite der Insel leben und braucht weder Residency noch Work Permit. Kommen und bleiben! Aber im Süden der Insel, der sogenannten holländischen Seite ist das ganz anders! Wir empfehlen daher wegen Sint Maarten unverbindlich Kontakt mit folgender Agentur aufzunehmen: www.brightpathcaribbean.com
Um auf der französischen Seite angestellt arbeiten zu können, muss man Französisch und zusätzlich besser auch Englisch sprechen können und auf der Dutch Side Englisch.
Um sich selbständig zu machen, benötigt man Eigenkapital und einen langen Atem – wie überall auf der Welt.
Hier unsere Beiträge zu dem Thema:
Warum in die Karibik auswandern?
Auswandern oder einfach nur Umziehen?
Wenn ich in eine Discothek gehe, in der nur Tango gespielt wird, tanze ich Tango!
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in St. Martin