Auswandern  – oder einfach nur Umziehen?

Das Wort Auswandern bedeutet per Definition: „sein Heimatland für immer verlassen“.

Eine Emigration (von ex – hinaus und migrare – wandern) bedeutet, dass jemand freiwillig, oder aus politischen, wirtschaftlichen bzw. religiösen Gründen sein Heimatland auf Dauer verlässt. Gleichzeitig bedeutet es eine Einwanderung in ein anderes Land. Eine Wohnsitzveränderung innerhalb der EU kann als eine „Binnenmigration“ bezeichnet werden.

Es ist ein Menschenrecht seinen Aufenthaltsort frei zu wählen und jedes Land zu verlassen, bzw. in sein eigenes Land zurückzukehren. (Art 13 AEMR)

Ab 10.000 Euro Bargeld – oder gleichgestellten Zahlungsmitteln- muss mitgeführtes Bargeld mündlich angezeigt (also gemeldet) werden. Die Herkunft und Verwendung muss angegeben werden. Nichtbeachtung kann zu 50 – 100% Bußgeld führen.

Wusstet Ihr, dass es verboten ist „geschäftsmäßig“ für Auswanderung in Deutschland zu werben? (siehe Auswanderungsschutzgesetz) „Verboten ist eine Unterstützung von Auswanderern durch Unternehmen, internationale Einrichtungen oder ausländische Regierungen mit Zahlungshilfen, es sei denn die Auswanderung erfolgt in Staaten der Europäischen Gemeinschaft.“ Der Gesetzgeber scheint kein Interesse daran zu haben, dass die Steuerzahler das Land verlassen.

Es lohnt sich aber doch mal darüber nachzudenken, ob man nicht innerhalb der EU, aber möglichst weit weg vom europäischen Kontinent momentan nicht besser aufgehoben ist. Gründe für eine Auswanderung sind zahlreich: besseres Klima, bessere Arbeitsbedingungen, Vermeidung von hoher Steuerlast, politische Verfolgung, Flucht vor Krieg oder Bürgerkrieg, Familienzusammenführungen u.ä.

2006 emigrierten insgesamt 145.000 Deutsche – zumeist in die Schweiz, nach Österreich, USA, Spanien, Großbritannien, gleichzeitig zogen jedoch auch 128.000 Deutsche wieder nach Deutschland. Die Nordlichter zeigen sich dabei auswanderungsfreudiger, während die Bayern eher üblicherweise nicht auswandern.

Beim inner-europäischen Grenzübertritt sind Fragen, bzw. Nachweise über wirtschaftliche Verhältnisse, bzw. wieviel Bargeld man mit sich führt nicht erlaubt (Ausnahme deutsche Zollfahnder an der Grenze zur Schweiz oder Österreich). Die erlaubte Ausfuhrmenge an Bargeld ist 9.999 Euro Bargeld.

Es ist nur ein Umzug und die Aussicht auf Rente ab 70 Jahren bei 40% des Einkommens und all den derzeitigen Kriegstreibereien  in Europa lassen einen in der Ferne noch genügend Zeit, etwas Neues aufzubauen.

Schon mal drüber nachgedacht?

Ein Umzug innerhalb der EU ist überhaupt kein Problem und bietet ähnliche Sozialleistungen wie Deutschland.

Hier mal eine Liste aller Vorteile, wenn man z.B. auf eine französische Karibikinsel auswandert:

Es ist keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung notwendig.

Eine Einreise mit Personalausweis ist ausreichend via Flughafen Grand Case (SFG) . Kein Visum nötig. Der Reisepaß ist via St. Maarten (SXM) notwendig.

Mitten in der Karibik ist man sozialversichert, auch Kindergeld kann beantragt werden.

Bei Firmengründung z.B. einer GmbH (S.A.R.L oder E.U.R.L) geht das schon ab 1 Euro.

Ansprüche auf europäische Förderung und Finanzierungen bestehen, da Außengrenze der EU.

TCGA  4%,

KFZ-Steuer wesentlich günstiger 

Keine Meldepflicht, aber nach 3 Monaten sollte die Cart de Sejoure beantragt werden, sofern man hier arbeiten will.

keine Einfuhrsteuer, keine GEZ,…

Angenehmes Klima, es wird nie kälter als 20 Grad.

Dank salzhaltiger Luft und mildem Klima verbessert sich der allgemeine Gesundheitszustand und Asthmatiker und Allergiker können u.U. Linderung finden. Kein Heuschnupfen mehr.

Öffentliches Schulsystem – Kinder wachsen mehrsprachig auf.

Also, what´s keeping you….?

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